Promotion
Promotionsvoraussetzungen
Wenn Sie sich als Doktorand am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Geibel bewerben möchten, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion ergeben sich aus der Promotionsordnung der Universität Heidelberg für die Juristische Fakultät.
Bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Examenszeugnisse etc.), gerne auch elektronisch. Inhaltlich sollte Ihre Bewerbung (mindestens) einen eigenen Themenvorschlag für das Promotionsvorhaben enthalten. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Betreuung durch den Lehrstuhlinhaber nur dann sinnvoll ist, wenn das von Ihnen gewählte Thema mit den Forschungsgebieten des Lehrstuhls übereinstimmt. Diese umfassen insbesondere das Gesellschafts-, Stiftungs- und Vereinsrecht, ebenso das Genossenschafts- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie das Allgemeine Zivilrecht und das Medizinzivilrecht. Ihr Interesse an diesen Rechtsgebieten sollte durch Wahl eines einschlägigen Studienschwerpunktes belegt sein.