Verwendung der Studiengebühren an der Juristischen Fakultät

Die im Sommersemester 2007 eingeführten Studiengebühren dienen der Verbesserung der Lehre und Studiensituation. 15 Prozent der Mittel werden zentral verwaltet, über 85 Prozent verfügt die Fakultät. Über die Verwendung der Studiengebühren an der Juristischen Fakultät berät die Studiengebührenkommission. Mitglieder der Studiengebührenkommission sind die Studiendekanin (Frau Prof. Ute Mager) sowie vier gewählte studentische Mitglieder.

Die Einführung der Möglichkeit der Befreiung von der Zahlung der Studiengebühren aufgrund der Geschwisterregelung zum Sommersemester 2009 hat zu einem erheblichen Einbruch der zur Verfügung stehenden Mittel geführt. Daher sind zukünftig bei der Verwendung der Studiengebühren Einsparungen notwendig.

Eine genaue Aufschlüsselung der Verwendung der Studiengebühren vom Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2009 sowie der geplanten Ausgaben im Wintersemester 2009/2010 finden Sie im Download 'Verwendung der Studiengebühren an der Juristischen Fakultät' (siehe rechts oben).

Zur Veranschaulichung der aufgeschlüsselten Verwendung der Studiengebühren an der Juristischen Fakultät seien folgende Einzelprojekte exemplarisch näher erläutert:

1. Verbesserung der Lehre

Ein großer Anteil der Studiengebühren wird regelmäßig zur unmittelbaren Verbesserung der Lehre eingesetzt. Dies umfasst die Erhöhung des Angebots an Arbeitsgemeinschaften, die Verbesserung der Korrekturen von Klausuren und Hausarbeiten sowie das universitäre Repetitorium HeidelPräp (vgl. Nr. 1 a) und b) der tabellarischen Aufschlüsselung).


2. Anschaffung zusätzlicher Lehrbücher, Studienliteratur und Datenbanklizenzen

Im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2009 wurden ca. 11.000 neue Bücher, diverse Zeitschriften- und Loseblattabonnements sowie 12 Datenbanklizenzen (darunter LexisNexis, Westlaw International, (anteilig) Juris, Makrolog) aus Studiengebühren erworben. Die hierfür aufgewendeten Mittel betragen 835.695,96 € (vgl. Nr. 2 a) der tabellarischen Aufschlüsselung). Die aus Studiengebühren finanzierten Medien sind anhand des Stempels „finanziert aus Studiengebühren“ zu erkennen.


3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fakultätsbibliothek 

Im Wintersemester 2008/2009 wurden in der Fakultätsbibliothek 200 Leselampen für die Arbeitsplätze installiert (Kosten: 43.354,08 €). Im Sommersemester 2009 wurden darüber hinaus 16 Rollcontainer für Dauerarbeitsplätze angeschafft (Kosten: 2.315,62 €). Vgl. zum Einsatz der Studiengebühren zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen insgesamt Nr. 2 d) der tabellarischen Aufschlüsselung.


4. Verbesserung der Öffnungszeiten und der Ordnungssituation in den Institutsbibliotheken sowie Verbesserung der Aufsichtssituation

Im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2009 wurden 176.775,82 € aus Studiengebühren für die Erhaltung bzw. Ausdehnung der Öffnungszeiten in den Abendstunden, am Wochenende und an Feiertagen eingesetzt (vgl. Nr. 2 e) der tabellarischen Aufschlüsselung).

5. Wach- und Reinigungsdienst

Im Wintersemester 2008/2009 sowie im Sommersemester 2009 wurden 5.174,59 € zur Finanzierung des Wachdienstes für die Abendstunden und das Wochenende und für den Reinigungsdienst am Wochenende eingesetzt (vgl. Nr. 2 g) und h) der tabellarischen Aufschlüsselung).

6. Buchsicherungsanlage

Im Wintersemester 2009/2010 wird eine Buchsicherungsanlage zur Sicherung der Bibliotheksbestände vor Diebstahl erworben (Kosten: 27.968,69 €) (vgl. Nr. 2 c) der tabellarischen Aufschlüsselung).

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 04.08.2011
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