Promotion
Die Themen sind auf Bearbeitung in einem Zeitraum von einem bis zwei Jahren angelegt. Rechtsgeschichtliche Themen werden vorrangig angeboten: aus dem römischen Privat- und Völkerrecht und der Pandektenwissenschaft. Weiterhin können Fragen des Gemeinschaftsprivatrechts behandelt werden. Eine Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Grundlagen des BGB im 19. Jh., ergänzend bisweilen mit den antiken Quellen, ist auch für geltendrechtliche Arbeiten erforderlich. Rechtsvergleichende Elemente (romanischer Rechtskreis; Polen) können hinzutreten. Systematische und methodologische Aspekte sind stets zentral.
Kenntnisse des Lateinischen, möglichst auch lebender romanischer Fremdsprachen, sind für viele Themen unerlässlich. Hingewiesen sei auch in diesem Zusammenhang auf den Kurs "Latein für Juristen" (s. Vorlesungsverzeichnis).
Die Erste Juristische Prüfung muss mit wenigstens 7,5 Punkten im Staatsteil wie auch im Universitätsteil bestanden sein. Absolventen des Schwerpunktbereichs 1 genießen Vorrang. Für Ausländer gelten besondere Regeln. Nähere Auskunft zur Promotionsordnung erteilt die Fakultät.
Alle Doktoranden referieren regelmäßig im Kolloquium über den Stand ihrer Arbeit, reichen Berichte oder Kapitel ein und sind zu den allgemeinen Seminaren zugelassen, welche die Abteilung jeweils zu Semesterende veranstaltet.