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Zur Digitalen Edition

(bis auf Weiteres inaktiv)

 
Kontakt

Projektleitung:

Prof. Dr. Christian Hattenhauer
Universität Heidelberg
Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft
Germanistische Abteilung
 

Prof. Dr. Frank L. Schäfer
Universität Freiburg i. Br.
Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung
Germanistische Abteilung
 

Bei Fragen oder Anregungen zum Projekt wenden Sie sich bitte an:
Herrn Christoph Lauer
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

adrian.koslowski@igr.uni-heidelberg.de

 

Materialien zum Sächsischen BGB



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​​​​​​Unter der Leitung von Prof. Dr. Hattenhauer und Prof. Dr. Frank L. Schäfer (Universität Freiburg i. Br.) entst​​​eht zurzeit eine Edition der Gesetzesmaterialien des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen von 1863/65. Kern des Projekts ist eine online frei verfügbare Volltext-Datenbank („Open Access“), die den Bedürfnissen moderner Forschung entspricht. Sie wird sukzessive durch eine klassische Edition in gedruckter Form ergänzt werden.

​Über das Projekt

Das sächsische BGB ist für die Privatrechts- und Kodifikationsgeschichte des 19. Jahrhunderts von zentraler Bedeutung. Nach den noch der Vernunftrechtsepoche zuzurechnenden deutschen Kodifikationen (preußisches Allgemeines Landrecht von 1794, badisches Landrecht von 1809/10 als angepasste Fassung des Code civil, österreichisches Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch von 1811/12) ist das sächsische BGB die einzige Zivilrechtskodifikation eines deutschen Einzelstaates, die im 19. Jahrhundert in Kraft getreten ist. Andere Projekte, etwa in Hessen-Darmstadt oder Bayern, gelangten über Entwürfe nicht hinaus. Gegen den Widerstand kodifikationsfeindlicher Stimmen in der Wissenschaft sorgten die mit der Gesetzgebung befassten sächsischen Praktiker durch die Kodifikation in ihrem Staat für Rechtssicherheit. Nach ihr bestand in Sachsen mit seinem gegenüber dem übrigen Deutschland homogenen Wirtschaftsraum und einem erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung ein besonderes Bedürfnis. Im Vordergrund der Gesetzgebung standen die Interessen von Handel und Wirtschaft, bei Widersprüchen zwischen der gemeinrechtlichen Lehre und dem Verkehrsbedürfnis entschied man sich meist für letzteres. Dabei blieb stets im Blick, dass es eines Tages zu einem gemeindeutschen BGB kommen könnte. Das in der Praxis erfolgreiche sächsische BGB hatte denn auch für die Gesetzgebung des deutschen BGB von 1896/1900 Modellcharakter.

 

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(Quelle: SLUB Dresden)
​Die Entstehungsgeschichte des Gesetzbuchs lässt sich aus Materialien rekonstruieren, die sich größtenteils in Handschriften in verschiedenen deutschen Archiven und Bibliotheken finden. Nach mehreren erfolglosen Anläufen zu einer Zivilrechtskodifikation für Sachsen zu Beginn des 19. Jahrhunderts, kam es 1853 zu einem Entwurf, der sich stark an das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 18011/12 anlehnte. Mit der Entstehung dieses Entwurfs setzt die Materialienedition ein. Die Motive zu dem Entwurf, die kritischen Stellungnahmen (nicht nur) sächsischer Juristen, die Protokolle der Beratungen des Entwurfs durch die Deputationen des sächsischen Landtags und die Ministerialunterlagen geben Aufschluss über die ablehnende Haltung der Öffentlichkeit gegenüber dem Entwurf: Angesichts der Fortschritte in der Pandektenwissenschaft galt das Vorbild des vernunftrechtlichen ABGB als überholt. Die Regierung nahm den Entwurf 1854 schließlich zu Überarbeitung zurück. Die Arbeit der damit betrauten Revisions- und der Redaktionskommission ist in umfangreichen Protokollen dokumentiert. 1860 legte die Kommission einen umfassend umgearbeiteten Neuentwurf vor. Trotz der in der Wissenschaft um den Entwurf erbittert geführten Debatte nahm der sächsische Landtag ihn mit wenigen Änderungen als Gesetz an. Nach seiner Verkündung im Jahr 1863 trat das „Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen“ 1865 in Kraft. Den zeitlichen Endpunkt der Edition markiert der im selben Jahr erschienene Gesetzeskommentar Eduard Siebenhaars. Siebenhaar hatte als Referent wesentlichen Einfluss auf den Entwurf von 1860 ausgeübt.

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(Quelle: SLUB Dresden)

Die Edition der nahezu gänzlich unveröffentlichten, zum Teil noch unbekannten Materialien zum sächsischen BGB schließt eine Lücke in der Privatrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts. Die Gestaltung als Volltext-Datenbank ermöglicht nicht nur die gezielte Suche nach Einzeldokumenten. Auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzeswerkes insgesamt wie die Entwicklung einzelner Rechtsgebiete und -institute lassen sich an den Entwürfen zu verfolgen. Die Datenbank ist nicht nur für das Verständnis des sächsischen BGB selbst, sondern auch der weiteren Entwicklung bis zum geltenden Recht von Nutzen.

Biografien der an der Entstehung des sächsischen BGB beteiligten Personen, Literatur- und Quellenverzeichnisse sowie ein Überblick über die Entstehungsgeschichte runden die Edition ab. In Anlage und Ausgestaltung als frei zugängliche Datenbank soll das Projekt auch ein Modell für künftige Editionen der Materialien weiterer Gesetzbücher und Entwürfe sein.

 

Die Edition steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung, da die juris GmbH den Bereitstellungsvertrag über die Datenbank "aufgrund eines Technologienwechsels" bedauerlicherweise gekündigt hat. Eine neue Plattform ist in Vorbereitung und wird baldmöglichst an dieser Stelle bekanntgegeben.

 

Einführende Literatur zum sächsischen BGB

  • Christian Ahcin, Die Entstehung des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen von 1863/65, Frankfurt/Main 1996.
  • Arno Buschmann, Das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch von 1863/65: Vorläufer und Muster des BGB, in: JuS 1980, S. 553-559.
  • Arno Buschmann, Art. „Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch“, in: Adalbert Erler/Ekkehard Kaufmann (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, IV. Band, Berlin 1990, Sp. 1242–1248.
  • Barbara Dölemeyer, Kodifikationen u. Projekte: Sachsen, in: Helmut Coing (Hrsg.), Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, Band III/2, München 1982, S. 1540–1561.
  • F. Wulfert, Das sächsische bürgerliche Gesetzbuch und die zur Revision des Held’schen Entwurfs eingesetzte Commission, in: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß 1 (1891), S. 42–57.

 

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Letzte Änderung: 17.12.2024
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