Hinweise
Hinweise für die Bewerbung als Doktorand
Die Annahme als Doktorand setzt einen vorherigen wissenschaftlichen Kontakt und die Prognose eines erfolgreichen Abschlusses voraus. Erforderlich sind neben den in der Promotionsordnung genannten Voraussetzungen
- die vorherige Teilnahme an einem meiner Seminare und
- die Bewertung der Seminararbeit mit mindestens „gut“.
Per E-Mail eingehende Anfragen werden nicht beantwortet. Bitte kommen Sie in meine Sprechstunde.
gez. Hattenhauer
Hinweise für LL.M-Studenten – Betreuung der Magisterarbeit
Die Betreuung der Magisterarbeit im Zivilrecht setzt einen vorherigen wissenschaftlichen Kontakt und die Prognose eines erfolgreichen Abschlusses voraus und kann daher nur erfolgen, wenn Sie
- vorher regelmäßig an meinen zivilrechtlichen Lehrveranstaltungen teilgenommen haben und die dort angebotene Prüfung mit gutem Erfolg bestanden haben und
- das Thema im deutschen Zivilrecht den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, das Allgemeine oder das Besondere Schuldrecht (jeweils samt historischer Bezüge) behandelt.
Per E-Mail eingehende Anfragen werden nicht beantwortet. Bitte kommen Sie in meine Sprechstunde.
gez. Hattenhauer
Hinweise für die Erstellung eines Hochschullehrergutachtens zur Bewerbung bei Studienförderprogrammen etc.
Für ein Hochschullehrergutachten zur Bewerbung bei Studienförderprogrammen etc. sind erforderlich:
- Studienleistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 9 Punkten und
- Teilnahme an einer meiner Lehrveranstaltungen mit einer mindestens mit „vollbefriedigend“ bewerteten schriftlichen Prüfungsleistung.
Für ein Gutachten muss ich mir ein möglichst vollständiges Bild von der Persönlichkeit des Bewerbers machen. Es sind daher folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen einzureichen:
- Anschrift mit E-Mail-Adresse
- Bezeichnung des Studienförderprogramms und Bewerbungstermin
- ggfs. Vordrucke der jeweiligen Organisation
- ausformulierter Lebenslauf mit Angaben insbesondere auch zum sozialen Engagement
- Leistungsnachweise aus Schule, Studium etc. (unbeglaubigte Kopien genügen)
Erforderlich ist eine Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat bis zum Bewerbungstermin. Die Unterlagen sind per Mail einzureichen.
Das Gutachten wird in deutscher Sprache erstellt. Um die Übersetzung in andere Sprachen muss sich der Bewerber selbst kümmern. Anfragen bzgl. des Hochschullehrergutachten senden Sie bitte zur weiteren Bearbeitung an meinen Mitarbeiter Herrn Fabian Schulz (fabian.schulz@igr.uni-heidelberg.de).
Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Bewerbung Erfolg hatte oder nicht.
gez. Hattenhauer