Projektbeschreibung
Methodik:
Einen der methodologischen Neuigkeitswerte bildet die Analyse der historischen Entwicklung der Steuerrechtsordnungen in den ausgewählten Vergleichsstaaten. Zu diesem Zweck werden die einbezogenen Steuerrechtsordnungen jeweils in den Referenzjahren 1980, 1990, 2000 und 2010 untersucht. Ausgehend von diesen historischen Befunden weitet das Projekt die Analyse auf einen länderübergreifenden synchronen Vergleich. Um die Vergleichbarkeit der Ausprägungen in den verschiedenen Vergleichsstaaten zu gewährleisten, werden die Einzelangaben nicht nur textlich fixiert, sondern darüber hinaus in quantitativ fassbare Form gebracht. Die erhobenen numerischen Daten bauen auf fünf typisierten Steuerfällen auf, deren Werte die verschiedenen Verwirklichungsgrade des objektiven Nettoprinzips in den einzelnen Vergleichsstaaten abbilden.
Wesentliche Fragestellungen:
Die ausgewählten Aufwandsgruppen werden zunächst einer länderübergreifenden und diachronen Einzelanalyse unterzogen. Im Rahmen dieser steuerrechtlichen Analyse wird untersucht, welche Abzugstatbestände Äquivalente in den Vergleichsstaaten aufweisen und welche Aussagen sich daraus über die systematische Ausrichtung der jeweiligen Steuerrechtsordnung treffen lassen. Die anschließende rechtspolitische Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob sich Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der einzelnen Abzugstatbestände aus den politischen oder gesellschaftlichen Strukturen in den Vergleichsstaaten ergeben können. Übergreifend soll einer weiteren Analyse unterzogen werden, ob eine Abhängigkeit der Steuergesetzgebung von allgemeinpolitischen und/oder gesamtwirtschaftlichen Parametern festgestellt werden kann.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse soll zudem länderübergreifend untersucht werden, welche Schlüsse aus der Entwicklung der letzten dreißig Jahre in den verschiedenen Vergleichsstaaten für die aktuelle steuerrechtliche und politische Diskussion gewonnen werden können. Im Wege eines normativen Resümees der Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben wird analysiert, wie weit das nationale Verständnis von objektivem Nettoprinzip reicht und welche Prägekraft insbesondere die Generalklauseln zur Abziehbarkeit berufsbedingter Aufwendungen haben. Die so gewonnenen Erkenntnisse können rechtspolitische Impulse geben, stehen aber in jedem Fall – deskriptiv – für sich. Sie lassen endlich valide Aussagen über den Stellenwert und die Entwicklung des objektiven Nettoprinzips als eines möglicherweise zentralen Leitkonzepts des Gesetzgebers zu.
Weitere Informationen:
Für weitere Informationen rund um das Forschungsprojekt steht Ihnen Frau Ass. jur. Tanja Weimar zur Verfügung.
Zeitlicher Ablauf:
2008/2009 | 1. Projektphase Untersuchung von Abzugstatbeständen aus dem Bereich der Arbeitnehmer- und Unternehmensbesteuerung sowie der Besteuerung privater Kapitalerträge |
März 2009 | Vorstellung des Projekts auf dem Steuerrechtswissenschaftlichen Symposium des Bundesfinanzhof, Thema: "Zulässigkeit und Grenzen der Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht" |
Ende 2009 | 2. Projektphase Rechtsvergleichende und rechtshistorische Untersuchung von vier Abzugstatbeständen aus dem Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung |
19.06.2010 | Sachstandstagung der gesamten Projektgruppe |
29.10.2010 | Sachstandstagung der gesamten Projektgruppe |
Seit März 2011 | Förderung durch die DFG |
15.07.2011 | Sachstandstagung der gesamten Projektgruppe |
07.02.2012 |
Sachstandstagung der gesamten Projektgruppe |
02.05.2012 |
Vorstellung der Projektergebnisse auf einem rechtsvergleichenden steuerrechtlichen Symposion der Eötvös-Lorant-Universität, Budapest, zusammen mit den Universitäten Ferrara, Georgetown und Heidelberg
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23.05.2012 |
Sachstandstagung der gesamten Projektgruppe |
29.10.2012 |
Sachstandstagung der gesamten Projektgruppe
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20.11.2012 |
Bewilligung Fortsetzungsantrag durch die DFG
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15.02.2013 |
Sachstandstagung der gesamten Projektgruppe
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06.03.2013 |
Sachstandstagung der gesamten Projektgruppe
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