Reform der Juristenausbildung
Die Juristenausbildung in der Bundesrepublik wird seit längerer Zeit als reformbedürftig angesehen. Unsere Ausbildungszeiten sind im europäischen Vergleich relativ lang. Die Ausbildungsergebnisse rechtfertigen dies nur zum Teil: Studium und Referendariat orientieren sich bislang in erster Linie am Richterberuf und an einer Tätigkeit in Staatsanwaltschaft oder Verwaltung. In der beruflichen Realität streben die meisten Absolventen jedoch in die Anwaltschaft. Die zunehmende Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit für die berufliche Perspektive der künftigen Juristen zwingt dazu, anwaltliche Ausbildungselemente bereits in das Universitätsstudium zu integrieren.
Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg begründete deshalb im Sommersemester 1995 - in Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung der anwaltsorientierten Juristenausbildung an der Universität Heidelberg e. V. und der Hans Soldan Stiftung - das Programm Anwaltsorientierte Juristenausbildung. Die Fakultät wird seitdem von dem Verein zur Förderung der anwaltsorientierten Juristenausbildung beraten und unterstützt; ihm gehören renommierte Rechtsanwälte aus der Region an. Dieses in Heidelberg seit vielen Jahren freiwillig angewandte Konzept fügt sich nahtlos in die aktuelle Reform der Juristenausbildung ein. Das seit dem Wintersemester 2003/2004 geltende reformierte Deutsche Richtergesetz verlangt, dass die rechtsberatende Praxis sowohl im Studium als auch in den Prüfungen berücksichtigt wird.