Beteiligung von Rechtsanwälten in regulären Veranstaltungen
Im bisherigen Projektverlauf hat sich die Integration anwaltlicher Denk- und Arbeitsstrukturen in reguläre Lehrveranstaltungen der Fakultät als Kern des Programms etabliert. In jedem Semester gestalten Rechtsanwälte zehn bis fünfzehn Einzelveranstaltungen in den zentralen Pflichtveranstaltungen besonders der mittleren und höheren Semester, also in den materiell- und prozeßrechtlichen Vorlesungen und den zum Scheinerwerb führenden Übungen. Häufig haben sich bereits feste und regelmäßige Kooperationen zwischen Anwälten und Hochschullehrern ergeben. Das Programm umfaßt alle drei Rechtsgebiete, der Schwerpunkt liegt im Bürgerlichen Recht.
Angestrebt wird eine möglichst große Breitenwirkung: Ziel ist es, jeden Studenten im Laufe des Studiums wiederholt und nachdrücklich mit der anwaltlichen Perspektive und Vorgehensweise zu konfrontieren. Aus diesem Grunde werden vermehrt auch Veranstaltungen für jüngere Semester in das Programm einbezogen. Der anwaltliche Beitrag besteht darin, daß renommierte Rechtsanwälte zumindest eine Doppelstunde pro Semester übernehmen und einen unmittelbaren Bezug zwischen Wissenschaft und Praxis herstellen. Dies geschieht insbesondere, indem Originalmandate aus der Beratungstätigkeit für das studentische Auditorium aufbereitet werden: Im Zentrum der Ausführungen stehen die Besonderheiten der anwaltliche Vorgehensweise, insbesondere dessen parteiliche Perspektive.
Rechnung getragen wird auch den vielfältigen anwaltlichen Gestaltungsaufgaben. Es zeigt sich, daß gerade hier ein besonderer Ausbildungsbedarf besteht, bislang wurde diese Dimension juristischer Tätigkeit kaum behandelt. Zugleich ist das Interesse der Studenten an der rechtlichen Gestaltung besonders groß. Daneben spielen immer wieder auch die anwaltlichen Einflußmöglichkeiten auf gerichtliche und behördliche Verfahren (prozessuale Gestaltungsinstrumente) eine Rolle. Bestandteil dieses Ausbildungsansatzes sind zudem praxisnahe Hausarbeiten und Klausuren, die die Bearbeiter in die Position eines Rechtsanwaltes versetzen.
Eine besondere Bedeutung kommt der anwaltlichen Beteiligung an der Fortgeschrittenenübung im Bürgerlichen Recht zu. Seit Beginn des Projekts 1995/96 ist jeweils ein Rechtsanwalt in der eben beschriebenen Weise einbezogen. Diese Beteiligung wurde schrittweise ausgeweitet: Seit dem Wintersemester 1997/98 werden regelmäßig von Rechtsanwälten entworfene kautelarjuristische Hausarbeiten gestellt. Seit dem Wintersemester 1998/99 wurde die anwaltliche Beteiligung noch einmal deutlich - auf drei Übungsstunden unter Regie des Anwalts - ausgeweitet. Zudem hat jeder Student nach diesem Ansatz zumindest eine kautelarjuristische Klausur und eine Hausarbeit anzufertigen.
Diese anwaltlichen Beiträge sind notwendige Ergänzungen der Universitätsausbildung, die die grundsätzlich wissenschaftliche Ausrichtung der Ausbildung nicht in Frage stellen, sondern in ihrem Praxisbezug verdeutlichen.